Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen inkl. aller Antworten zusammengestellt. Sie können uns aber auch gerne persönlich kontaktieren, falls Ihr Anliegen nicht mit aufgeführt wurde.
Die Dachfläche sollte mindestens 750 qm groß sein. Damit wir die Solaranlage auf Ihrem Dach installieren können, ist eine tragfähige Dacheindeckung notwendig. Unsere Projektentwickler schauen sich daher jedes Objekt vor Ort an und besprchen mit Ihnen ob die vorhandene Eindeckung geeignet ist oder ob eine kostenfreie Dachsanierung vorgenommen werden muss.
Keine - Wir übernehmen alle anfallenden Kosten sowohl für die vertragliche Abwicklung, der Dachsanierung und für die Montage der Photovoltaikanlage. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Als Eigentümer der Photovoltaikanlagen, kümmern wir uns natürlich auch um den nötigen Versicherungsschutz. Sollten durch äußere Umstände, Schäden an der PV-Anlage entstehen oder durch diese an Ihrem Gebäude Schäden verursacht werden, dann sorgen wir für eine unkomplizierte und für Sie kostenlose Schadensregulierung.
Für die Belegung der Dachflächen und als Untergrund für unsere Photovoltaikanlagen, verwenden wir Trapezblech mit Antikondenzflies.
Schon bevor wir unsere Photovoltaikanlage planen, prüft ein staatlich anerkannter Sachverständiger die Statik des Gebäudes und die damit verbundene max. Traglast. In den meisten Fällen, insbesondere bei Dachflächen mit Asbestzementplatten, ist die vorhandene Dachbelegung aber um ein vielfaches schwerer als die neue Dachbelegung inkl. PV-Anlage.
Die Dauer für die Dachsanierung und für die Montage der Anlage richtet sich nach der Größe Ihrer Dachfläche. In der Regel dauern die Bauarbeiten zwischen 2-3 Wochen.
Der Pachtzeitraum beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Pacht besteht die Option einer Verlängerung.
Nach Ende des Pachtzeitraums, bauen wir die PV-Anlage in der Regel vollständig wieder ab. Natürlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie die Photovoltaikanlage von uns übernehmen.
Nichts. Das Recht, die PV-Anlage zu betreiben, wird über eine beschränkt-persönliche Betreiberdienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Verkaufen Sie Ihr Grundstück, wird die Anlage weiter durch uns betrieben. Der Verkauf hat keinen Einfluss auf das Betriebsrecht. Im Gegenteil, mit hoher Wahrscheinlichkeit steigt der Wert des Grundstückes, da das Dach im Falle einer umfassenden Sanierung erheblich aufgewertet wurde.